Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Sachsen e. V.

Windkraft im Wald

Die  SDW  hält  die  Nutzung  der  Windenergie  als  eine  Form  der  erneuerbaren  Energien  für einen wichtigen Beitrag für die Transformation der Gesellschaft zu einer klimaneutralen Gesellschaft und zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands und der EU. Gleichwohl sehen wir aktuell vielerorts eine bedrohliche Entwicklung, in der die Energiepolitik Vorrang vor dem Arten-  und  Naturschutz  erhält.  Die  vielfältigen  negativen  Auswirkungen  auf  das Waldökosystem, insbesondere die Biodiversität, dürfen nicht ohne weiteres außer Acht gelassen  werden. Deshalb  hält  der  Verband  eine  umsichtige  Vorgehensweise  und  intensive Begleitung der Pläne zur Ausweitung der Windenergienutzung im Wald für nötig. Daher fordern wir, Windenergieanlagen (WEA) vorrangig außerhalb des Waldes zu errichten bzw. das Repowering im Offenland zu forcieren und im Wald nur dort aufzustellen, wo die Klimaschutzwirkung am größten ist und die „Umwelt- bzw. Naturschutzkosten“ am geringsten sind. Um dies zu gewährleisten, bedarf es transparenter Abwägungs- und Prüfungsprozesse. Konkret fordern wir von der Politik und den involvierten Akteuren, dass diese Forderungen beim Bau von WEA im Wald unbedingt berücksichtigt werden: 

Forderungen und Potenziale

Forderungen

  • Anstatt im Wald zu bauen, sollte die Abstandsregel zum Wald im Einzelfall überprüft werden. 
  • Wenn die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht ausgeschlossen werden kann, so ist ein transparenter Abwägungs-, Prüfungs- und Ausweisungsprozess unverzichtbar. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Artenschutzbelange, sensible  Waldgesellschaften,  große  zusammenhängende  Waldgebiete,  Boden-  und Kulturschutzbelange sowie der Erschließungsgrad.
  • Windkraftanlagen dürfen unter keinen Umständen in besondere Waldschutzgebiete nach den Waldgesetzen von Bund und Länder und dem Bundesnaturschutzge-setz,  sowie  europaweiten  und  internationalen  Richtlinien  (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, etc.) und International Union for Conservation of Nature and Natu-ral Resources (IUCN) ausgezeichneten Schutzgebieten gebaut werden. 
  • Lebensräume besonders geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht beeinträchtigt werden. 
  • Wir  fordern  das  Aus  für  die  Walderhaltungsabgabe  als  Kompensation,  denn  sie kommt nur selten dem Wald wieder zugute. Entschädigung/Ausgleich durch Zahlungen lehnen wir ab. 
  • Wald, der für Anlagenfläche sowie Kranstellflächen und Zuwege dauerhaft verloren geht, muss durch Aufforstungen ersetzt werden. 
  • Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im und am Wald ist die Gefahr von Waldbränden intensiv zu prüfen. 
  • Windkraftanlagen einschließlich ihrer Fundamente müssen komplett zurückgebaut und  die  Wiederherstellung  der  ursprünglichen  Landnutzung  (Wald)  sichergestellt werden können. 
  • Es muss ein Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild geleistet werden. 
  • Mindestens hat der Ausgleich 1:1 zu erfolgen, bei hoher Wertigkeit sollte der Ausgleich 1:2 oder 1:3 erfolgen. Der Ausgleich muss auch die Zuwege und Bauflächen beinhalten, soweit diese Flächen dauerhaft umgewandelt werden. 

Potenziale

  • Die SDW sieht mögliche Standorte für Windkraftanlagen im Wald in unmittelbarem Umfeld bestehender Industrie- und Gewerbegebiete, in der Nähe von  Infrastruk-tureinrichtungen, an Bundesautobahnen sowie in der Nähe zum Wald (Abstandsregel aufheben). 
  • Jede Anlage ist auf ihre volkswirtschaftliche Rentabilität zu prüfen. Das Nachrüsten (Repowering) bestehender wirtschaftlicher Standorte ist der Neuausweisung vorzuziehen. Dies bedarf einer langfristigen und vorausschauenden Infrastrukturplanung, um den Eingriff in den Naturhaushalt so gering wie möglich zu halten. Unwirtschaftliche Anlagen sind abzubauen. 
  • Wir fordern ein Umdenken von Flächen- hin zu Leistungszielen. Die optimale Nutzung  von  Windenergiegebieten  durch  leistungsfähige  Anlagen  hilft,  den  Flächenbedarf  für  den  erforderlichen  Windenergieausbau  zu  reduzieren.  Die  Bündelung von  mindestens  drei  Windkraftanlagen  pro  Standort  kommt  auch  der  Landschaftsästhetik zugute. 
  • Der Druck auf den Wald könnte weiter verringert werden, wenn Anlagen auch in Siedlungsnähe zugelassen und Höhenbegrenzungen aufgehoben würden. 

Kalamitätsflächen

  • Langfristige,  kontinuierliche  Waldstandorte 1   sind  für  Windkraftanlagen  auszuschließen.
  • Kalamitätsflächen sind Wald und daher grundsätzlich wieder aufzuforsten. 
  • Liegen  Kalamitätsflächen  außerhalb  von  Schutzgebieten  oder  alten  Waldstandorten, sind diese grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignet. Eine Einzelfallbetrachtung ist obligatorisch. 

Fazit

Der Waldschutz und der Erhalt und die Förderung der vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes sind uns ein besonderes Anliegen. Da vor allem der Artenschutz im Konflikt mit dem Ausbau von Windkraftanlagen im Wald steht, darf der Wald keine Prioritätsfläche für Windkraftanlagen werden. Trotzdem sehen wir, dass auch der Wald seinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien liefern muss. Unter besonderen Bedingungen und in einem angemessenen Maß und Umfang besteht hierzu auch die Möglichkeit, wie unsere Potenziale aufzeigen. 
 
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Hinweis:  Die  Position  wurde  am  5.12.2022  mehrheitlich  im  Präsidium  verabschiedet.  Sie 
wurde in einem partizipativen Prozess zwischen dem Bundesverband und den Landesverbän-
den  der  Schutzgemeinschaft  Deutscher  Wald  (SDW)  erarbeitet.  Lediglich  die  Position  des 
Landesverbandes Bayern ist abweichend. 

Positionspapier zum Download

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